Senat der Wirtschaft

Stiftungsrat

Die auf Nachhaltigkeit und Gemeinwohl ausgerichtete Stiftung Senat der Wirtschaft ist in besonderer Weise der Compliance und Rechtschaffenheit verpflichtet, da sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) verfolgt.
Der Stiftungsrat leistet als zuständiges Organ hierzu seinen Beitrag.

Der Stiftungsrat berät und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Seine Mitglieder werden vom Präsidium des Stifters für die Dauer von fünf Jahren benannt. Die Benennung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Personenidentität mit dem Aufsichtsrat des Stifters angestrebt wird. Der Aufsichtsrat ist für die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Jahresbudgets und die regelmäßige Überwachung dessen verantwortlich.

Hierbei orientiert sich die Planung neben der satzungsgemäßen Ausrichtung an den inhaltlichen Zielen der Stiftung Senat auch an der Stärkung der finanziellen Lage der Stiftung. Somit sollte es langfristig möglich sein, die strategische gemeinwohlorientierte Ausrichtung in Wirtschaft, Forschung und Politik zu fördern.

Auch wenn „Erfolg“ in politischer Hinsicht nur schwer messbar ist, kann der sichtbar enge und vertrauensvolle Austausch mit Entscheidungsträgern im Sinne des Gemeinwohls als bemerkenswert und effizient betrachtet werden.

Es sollte langfristig möglich sein, die strategische gemeinwohlorientierte Ausrichtung in Wirtschaft, Forschung und Politik zu fördern.